Standbauten
Der Veranstalter stellt den Standplatz und – je nach Vertrag – eine Stromversorgung zur Verfügung. Alle Aufbauten (Zelt, Pavillon, etc.) werden vom Aussteller, Sponsor oder Club selbst gestellt sowie auf- und abgebaut. Der Belag besteht aus Asphalt, welcher nicht durch Verschraubungen etc. beschädigt werden darf. Für Die Sicherung der Bauten sind die Aussteller verantwortlich.
Lageplan und Landschaft
Die Veranstaltung findet sowohl auf privatem Gelände als auch auf öffentlichen Straßen (L1188 undL1187) statt. Die L1188 sowie die L1187 werden am Freitag ab 08:00 Uhr für den 4-rädrigen Verkehrgesperrt. Die Zufahrt zum Veranstaltungsgelände ist nur Zweiradfahrern und 101 Lieferantengestattet. Sperrung und Zufahrt sowie Parkraum werden entsprechend beschildert.
Für die Zufahrt zum Auf- und Abbau besteht ein Einbahnstraßensystem. Die Einleitung des Verkehrsgeschieht über die L1187 von Leonberg / A81 Autobahnanschlussstelle kommend. Die Ausleitunggeschieht über die L1188 in Richtung Warmbronn oder (für Fahrzeuge unter 3,5t) über den südlichparallel zur L1187 verlaufenden Wirtschaftsweg. Genauere Anweisungen zu Auf- und Abbau erhaltenalle Teilnehmer in einer gesonderten Info-Nachricht in den Tagen vor der Veranstaltung.
Das Landratsamt Böblingen gestattet die Nutzung der Wiesen rund um die gesperrten Straßen zumParken, sowie für Camping und sonstigen Aufenthalt. Das Glemseck 101 befindet sich in einem»natürlichen« Areal, welches von uns nicht beliebig ausgeweitet werden kann. Bitte beachtetinnerhalb Ihrer Budgetplanung, dass die verfügbaren Standplätze und Möglichkeiten/Pakete begrenzt,gleichzeitig, aber stark nachgefragt sind.
Der Veranstaltungsort mit allen Wiesen befindet sich im Landschaftsschutzgebiet. Wir legen äußersten Wert auf Müllvermeidung und Umweltschutz.

Strom, Wasseranschluss, Gasgeräte
Aussteller, die in den Abschnitten A, B, C, D sowie F untergebracht sind, erhalten einen Stromanschluss (220V). In begrenzter Anzahl können Anschlussmöglichkeiten für Starkstrom (max. 16 Amp.) vergeben werden. Diese bedarf einer vorherigen Absprache mit dem Veranstalter. Steckerplätze für 32 Amp werden nur in Ausnahmefällen genehmigt.
Im Premiumbereich (Abschnitt A und B) stehen diverse Wasseranschlussmöglichkeiten in begrenzter Anzahl bereit. Bei Bedarf sprecht bitte den Veranstalter an. Die Strecke zwischen Standplatz und nächsten Wasseranschluss wird mitgeteilt. Die Schlauchverbindung (Lebensmittelecht – geprüfter Trinkwasserschlauch) müssen durch den Aussteller hergestellt werden. Der Veranstalter stellt kein Material zur Verfügung.
Aussteller, die Gasgeräte nutze, müssten dies zwingend angeben (Ankreuzen im Vertrag). Für diese Standplätze organisiert der Veranstalter eine Gasprüfung durch einen Fachmann. Die Prüfung findet am Veranstaltungsfreitag ab 16:00 Uhr statt. Die Kosten für die Prüfung (2025 – 70 Euro netto) trägt der Aussteller.
Übernachtung
101 Hotel Empfehlung|Recommendation | Glemseck101
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit auf den jeweiligen Campingplätzen für Zelte oder für campen
Parktickets
Aussteller erhalten Parktickets zum kostenlosen Parken auf den ausgewiesenen Flächen. Diese befinden sich außerhalb des Veranstaltungsgeländes. Die Anzahl der kostenlosen Tickets richtet sichnach Größe und Investition des Auftritts. Ein Anspruch auf weitere Tickets besteht nicht.
Anmeldung Fahrer 1/8 Meile
Aussteller, die mit ihren Motorrädern an den Sprints teilnehmen möchten, bekommen vom Veranstalter ein Datenblatt. Das ausgefüllte Datenblatt muss zeitnah an den Organisator der Sprints, Steven Flier steven@stevenflier.com gesendet werden. Die Fahrer erhalten auf Grundlage der gelieferten Daten eine DMSB-Lizenz. Alle weiteren Informationen zu den Sprints gibt es unter dem Hauptmenüpunkt »101 Sprints«.
Akkreditierung Presse und Fotografen
Aussteller können ihre Fotografen, ihre Presseabteilung oder Medienbeauftragten akkreditieren lassen. Mit der Akkreditierung erhalten diese Personen auchZugang zu speziellen Pressebereichen auf der 1/8 Meile, sowie zur Pressebetreuung.
Meldung Probefahrten
Aussteller die Probefahrten anbieten, melden die Anzahl der zur Verfügung gestellten Bikes zeitnah an den Veranstalter. Der Veranstalter stellt spezielle Aufkleber je Bike zur Verfügung. Diese werden benötigt, um die Einfahrt zum Veranstaltungsgelände bzw. zum Ausgangsort der Probefahrten, jederzeit gewährleisten zu können. Bei Sperrung der Zufahrt auf das Veranstaltungsgelände aufgrund eines zu hohen Verkehrsaufkommens, bleiben die Probefahrer von dieser Sperrung ausgenommen. Der Ordnungsdienst lässt Motorräder, die mit dem Aufkleber gekennzeichnet sind, weiterhin einfahren.
Der Veranstalter bewirbt die Probefahrten aktiv auf der Website sowie auf Social Media. DieAussteller liefern entsprechendes Informationsmaterial zu Verwendung.
Glemseck 101 Wort- und Bildmarke
Das bekannte Glemseck 101 Löwen-Logo wie auch der Schriftzug »Glemseck 101« und weitere im Glemseck 101 Auftritt verwendete Grafiken und Labels sind eingetragene Wort- und Bildmarken der Glemseck GmbH und des Grafik Atelier Steven Flier.
Alle Verwendungen des Glemseck 101 Löwen-Logos, der Wortmarke »Glemseck 101« wie auch dieVerwendung der Zahl »101« in Verbindung mit unserer Veranstaltung (z. B. Patches, Aufkleber,Designs zum allgemeinen Thema Motorrad) sowie anderer 101 Bilder und Grafiken von unsererWebsite, Facebook und Instagram, betreffen unser Copyright und sind nur nach Rücksprachezulässig!
Für weitere Informationen zum Copyright sowie um unsere 101 Logos & Labels zu nutzen, wendet euch bitte an den uns beratend zur Seite stehenden Designer Steven Flier.